Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung beschreibt, wie barrierefrei die Website www.bitwerft.de ist, was wir geprüft haben und was noch offen ist.
Warum wir diese Erklärung abgeben
Als privates Unternehmen sind wir zu einer Erklärung nach der Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung nicht verpflichtet. Unsere Kundinnen und Kunden sind es jedoch: Landkreise, Städte und Kommunen müssen ihre eigenen Angebote barrierefrei gestalten und prüfen das bei ihren Lieferanten mit.
Wir orientieren uns deshalb freiwillig an der BITV 2.0 und an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Einschränkungen sind unten aufgeführt.
Was umgesetzt ist
- Die Seiten sind vollständig mit der Tastatur bedienbar, einschließlich der Navigation und aller Klappmenüs.
- Der Tastaturfokus ist auf allen Bedienelementen sichtbar hervorgehoben.
- Am Seitenanfang steht ein Sprunglink direkt zum Inhalt.
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Gliederung folgt der Reihenfolge der Überschriftenebenen.
- Klappmenüs geben ihren Zustand über
aria-expandedan und lassen sich mit der Escape-Taste schließen. - Externe Verweise sind als solche gekennzeichnet, auch für Screenreader.
- Formularfelder haben sichtbare, dauerhaft verknüpfte Beschriftungen.
- Die Farbkontraste wurden gemessen und erfüllen die Anforderungen der Stufe AA. Die geprüften Kombinationen liegen zwischen 4,6:1 und 13,7:1.
- Die Seiten sind bis zu einer Breite von 375 Pixeln ohne seitliches Scrollen nutzbar.
- Bewegungen und Übergänge werden abgeschaltet, wenn das Betriebssystem dies verlangt.
- Es werden keine Schriften oder Inhalte von fremden Servern geladen.
- Sprunglinks berücksichtigen die feste Kopfzeile, das Sprungziel wird nicht verdeckt.
Bekannte Einschränkungen
- Keine formale Prüfung. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung und automatisierten Messungen, nicht auf einem BITV-Test durch eine unabhängige Stelle.
- Kein Test mit Hilfsmitteln. Die Seiten wurden nicht systematisch mit Screenreadern wie NVDA oder JAWS durchgegangen.
- Bereitgestellte Dokumente. PDF-Dateien zur Beschaffung sind noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
- Keine Leichte Sprache, keine Gebärdensprache. Es gibt bislang keine Fassung in Leichter Sprache und keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.
- Eingebundene Datenschutzerklärung. Der Text stammt von einem externen Anbieter. Wir liefern ihn zwar über unseren eigenen Server aus, auf seine innere Struktur haben wir jedoch keinen Einfluss.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung zusammen mit automatisierten Messungen von Kontrastwerten, Überschriftenstruktur, Anzahl der Hauptüberschriften und Verhalten bei kleinen Bildschirmbreiten.
Barrieren melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie an der Nutzung hindert, sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir nehmen das ernst und bessern nach.
E-Mail: info@bitwerft.de
Telefon: +49 40 89 00 989-0
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite das Problem auftritt und welches Hilfsmittel Sie verwenden. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Da wir ein privates Unternehmen sind, ist für uns keine Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zuständig. Wenn Sie öffentlicher Auftraggeber sind und die Barrierefreiheit im Rahmen einer Beschaffung bewerten, wenden Sie sich gerne direkt an uns: Wir liefern die Angaben, die Ihre Prüfstelle benötigt.