Der Ganztagsrechtsanspruch ist da. Und jetzt?

Seit August gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er ist einklagbar. Und er wächst jedes Jahr.

12:15 Uhr in der Mensa

Schauen Sie sich heute die Mensa Ihrer Grundschule um 12:15 Uhr an. Volle Tische, Geschirrwagen im Weg, die Aufsicht dirigiert Nachrücker in die zweite Essensschicht. Und das ist der Zustand vor dem Rechtsanspruch.

Seit August 2026 haben Erstklässlerinnen und Erstklässler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er wächst danach Jahrgang für Jahrgang mit, bis er alle Grundschulkinder umfasst.

Die neue Planungsfrage

Für Schulträger reicht es ab jetzt nicht mehr zu wissen, wie viele Kinder kommen. Sie müssen wissen, wie viele davon einen Ganztagsplatz brauchen. In welchem Jahr, an welchem Standort.

Räume, Personal, Mensakapazität: Alles hängt an dieser einen Prognose. Und ein Rechtsanspruch ist keine Absichtserklärung. Eltern können ihn einklagen. Steht der Platz nicht bereit, steht der Träger in der Verantwortung, nicht das Bauchgefühl, das bei der Planung Regie geführt hat.

Planen auf Zuruf ist keine Option mehr

Viele Kommunen haben die Ganztagsplätze bisher nach Anmeldelage geplant: schauen, was kommt, dann reagieren. Das ging gut, solange niemand einen Anspruch hatte. Diese Zeit ist vorbei.

Die gute Nachricht: Eine belastbare Grundlage ist keine Frage von Monaten. Zwanzig Kerndaten je Schule, dreißig Minuten Arbeit, und Sie haben eine Prognose, aus der sich der Ganztagsbedarf je Standort und Jahr ableiten lässt. Aktualisierbar, sobald sich die Anmeldequoten verschieben. Und vor allem erklärbar, wenn der Ausschuss nach der Grundlage Ihrer Raumplanung fragt.

Wo Sie ansetzen

Träger mit bis zu fünf Schulen kommen mit EDUNOS zu einer ersten Prognose, ohne dafür ein Projekt aufsetzen zu müssen. Wer mehr Schulen verantwortet und die Betreuungsquoten je Standort differenziert betrachten muss, arbeitet mit PRIMUS Schule. Die Kitabedarfsplanung, die daran hängt, bildet PRIMUS Kita ab.

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