Glossar der Bildungsplanung
Dieses Glossar erklärt die Fachbegriffe der Schulentwicklungs- und Kitabedarfsplanung. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition, die ohne Vorwissen verständlich ist, gefolgt von der praktischen Bedeutung für einen Schulträger. Jeder Begriff ist über einen eigenen Anker direkt verlinkbar. Das Glossar wächst; fehlt ein Begriff, nehmen wir Hinweise über das Kontaktformular gern auf.
Einschulungsquote
Die Einschulungsquote beschreibt, wie sich die Kinder eines Einschulungsjahrgangs auf die einzelnen Schulstandorte eines Gebiets verteilen. Anders als die Einschulungsrate braucht sie keine Daten zu einzelnen Schülern, sondern nur die Zahlen des Jahrgangs und der Einschulungen je Standort, und sie ist über die Jahre deutlich stabiler. Für die Prognose übersetzt sie die Geburtenzahlen eines Gebiets in künftige erste Klassen je Schule. Die Schülerzahlprognose von PRIMUS Schule rechnet mit Einschulungsquoten, auch beim Wechsel auf die weiterführenden Schulen: Dort verteilt sich der Jahrgang, der die Grundschule verlässt, nach demselben Prinzip auf die Eingangsklassen der weiterführenden Standorte.
Einschulungsrate
Die Einschulungsrate ist das Verhältnis der tatsächlich eingeschulten Kinder eines Jahres zur Zahl der Kinder im einschulungsfähigen Alter im selben Gebiet. Sie liegt selten genau bei hundert Prozent, weil Rückstellungen, vorzeitige Einschulungen und der Besuch von Schulen außerhalb des Gebiets oder in freier Trägerschaft hineinspielen. Für die Planung ist sie nur begrenzt brauchbar: Sie schwankt von Jahr zu Jahr stark, und ihre Berechnung setzt Daten zu einzelnen Schülern voraus, die einem Schulträger aus verschiedenen Gründen häufig nicht vorliegen. Die Schülerzahlprognose von PRIMUS Schule rechnet deshalb nicht mit Einschulungsraten, sondern mit Einschulungsquoten.
Einzugsbereich
Der Einzugsbereich einer Schule ist das Gebiet, aus dem ihre Schülerinnen und Schüler tatsächlich kommen. Er kann vom rechtlich festgelegten Schulbezirk abweichen, etwa durch Ausnahmegenehmigungen, freie Schulwahl oder den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft. Für die Planung zeigt der Einzugsbereich, wie Standorte wirklich nachgefragt werden, nicht nur, wie sie auf dem Papier zugeordnet sind. Das Modul Geo in PRIMUS Schule stellt Wohnorte und Einzugsbereiche auf der Karte dar.
Flächenplanung
Die Flächenplanung ermittelt den Flächenbedarf einer Schule über Flächenkennwerte, etwa Quadratmeter je Schülerin und Schüler, statt über die Erfassung einzelner Räume. Sie beantwortet die Frage, ob die vorhandene Fläche eines Standorts für die erwarteten Schülerzahlen reicht, bevor jemand jeden Raum einzeln aufnimmt. Viele Schulträger beginnen deshalb mit der Flächenplanung und vertiefen erst danach zur Raumplanung auf Grundlage des Raumprogramms. Das Modul Flächenplanung in PRIMUS Schule berechnet den Flächenbedarf je Schuljahr nach dem Modell der Montag Stiftungen.
Ganztagsrechtsanspruch
Der Ganztagsrechtsanspruch ist der bundesgesetzliche Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder aus dem Ganztagsförderungsgesetz von 2021: Er gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Klasse und wächst bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle vier Grundschuljahrgänge auf, im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen. Für den Schulträger bedeutet das, Räume, Personal der Betreuung und Mittagsverpflegung für deutlich mehr Kinder vorzuhalten als bisher, und zwar planbar je Standort. Das Modul Ganztagsplanung in PRIMUS Schule plant Ganztagsplätze und -bedarf je Schule.
Klassenübergangsquote
Die Klassenübergangsquote gibt an, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe im folgenden Schuljahr die nächste Jahrgangsstufe derselben Schule besucht. Sie wird aus den tatsächlichen Beständen zweier aufeinanderfolgender Schuljahre bestimmt und fasst alles zusammen, was einen Jahrgang auf dem Weg verändert: Wiederholungen, Zuzüge und Fortzüge, Schulwechsel. Für die Prognose schreibt sie die vorhandenen Jahrgänge einer Schule Jahr für Jahr fort. Die Schülerzahlprognose von PRIMUS Schule rechnet mit Klassenübergangsquoten.
Musterraumprogramm
Ein Musterraumprogramm ist eine standardisierte Vorgabe, meist eines Landes oder eines großen Schulträgers, welche Räume eine Schule bestimmter Schulart und Zügigkeit benötigt. Es macht den Raumbedarf verschiedener Schulen vergleichbar und gibt dem Schulträger einen anerkannten Maßstab an die Hand, mit dem sich Mehrbedarf gegenüber Gremien und Fördergebern begründen lässt. Der Abgleich des tatsächlichen Bestands mit dem Musterraumprogramm zeigt, wo eine Schule über- oder unterversorgt ist.
Prognosehorizont
Der Prognosehorizont ist der Zeitraum, den eine Prognose abdeckt, gerechnet ab dem Basisjahr der Daten. In der Schulentwicklungsplanung sind je nach Zweck fünf bis fünfzehn Jahre üblich: Die ersten rund sechs Jahre einer Grundschulprognose stützen sich auf bereits geborene Kinder, alles danach braucht zusätzlich eine Annahme über künftige Geburten und wird entsprechend unsicherer. Ein seriöser Plan benennt deshalb, ab welchem Jahr seine Zahlen auf Geburtenannahmen beruhen.
Raumprogramm
Das Raumprogramm ist die Aufstellung, welche Räume welcher Art, Anzahl und Größe eine Schule für ihren Betrieb braucht, von Unterrichts- über Fach- bis zu Verwaltungsräumen. Es folgt aus Schulart, Zügigkeit und pädagogischem Konzept und ist die Grundlage jeder Entscheidung über Neubau, Erweiterung oder Sanierung. Das Modul Raumplanung in PRIMUS Schule berechnet den Raumbedarf je Raumart, Standort und Schuljahr aus dem hinterlegten Raumprogramm und den Schülerzahlen beziehungsweise Zügigkeiten des Schuljahres.
Schulbezirk
Der Schulbezirk ist das rechtlich festgelegte Gebiet, dessen Kinder einer bestimmten Schule zugeordnet sind; wer dort wohnt, besucht in der Regel diese Schule. Ob es Schulbezirke gibt und wie verbindlich sie sind, regelt das jeweilige Landesrecht, einige Länder setzen stattdessen auf freie Schulwahl. Für den Schulträger ist der Zuschnitt der Schulbezirke ein Instrument, um ungleiche Auslastung zwischen Standorten auszugleichen. Das Modul Gebiete in PRIMUS Schule dient der Planung solcher Zuschnitte.
Schulentwicklungsplan
Der Schulentwicklungsplan ist das Dokument, in dem ein Schulträger die Ergebnisse seiner Schulentwicklungsplanung festhält: den Bestand der Schulen, die erwarteten Schülerzahlen und die daraus folgenden Maßnahmen an Standorten und Gebäuden. Beschlossen wird er vom zuständigen politischen Gremium, etwa dem Kreistag oder dem Stadtrat, und je nach Landesrecht alle drei bis fünf Jahre fortgeschrieben. Das Modul Reporte in PRIMUS Schule erzeugt die Abbildungen und Tabellen dieses Dokuments direkt aus dem Datenbestand.
Schulentwicklungsplanung
Schulentwicklungsplanung ist der fortlaufende Prozess, mit dem ein Schulträger ermittelt, wie viele Schulplätze, Räume und Standorte in den kommenden Jahren gebraucht werden; genauer heißt diese Aufgabe quantitative Schulentwicklungsplanung. Davon zu unterscheiden ist die qualitative Schulentwicklung, also die pädagogische Weiterentwicklung der einzelnen Schule, die nicht beim Schulträger liegt. Grundlage der quantitativen Planung sind Prognosen der Schülerzahlen aus Geburten, Zu- und Fortzügen und den Übergängen zwischen den Schulstufen. In vielen Bundesländern ist sie gesetzliche Pflichtaufgabe des Schulträgers; in einigen Ländern heißt derselbe Vorgang Schulnetzplanung. Das Ergebnis wird als Schulentwicklungsplan beschlossen und regelmäßig fortgeschrieben.
Schulnetzplanung
Schulnetzplanung bezeichnet in mehreren Bundesländern, darunter Sachsen und Thüringen, dieselbe Aufgabe, die andernorts Schulentwicklungsplanung heißt: die planvolle Entwicklung der Schulstandorte eines Trägers anhand erwarteter Schülerzahlen. Der Begriff betont das Netz der Standorte, also die Frage, welche Schule wo erhalten, zusammengelegt oder neu errichtet wird. Ergebnis ist der Schulnetzplan, das Gegenstück zum Schulentwicklungsplan.
Schulträger
Der Schulträger ist die Körperschaft, die eine Schule errichtet, unterhält und verwaltet; bei öffentlichen Schulen ist das in der Regel die Gemeinde, die Samtgemeinde, die Verbandsgemeinde, die Stadt oder der Landkreis. Er verantwortet die äußeren Schulangelegenheiten, also Gebäude, Ausstattung und Schulorganisation, während das Land Lehrkräfte und Unterricht verantwortet. Zu seinen Aufgaben gehört die Schulentwicklungsplanung. PRIMUS Schule ist eine Fachanwendung für diese Aufgabe des Schulträgers.
Übergangsquote
Die Übergangsquote gibt an, welcher Anteil eines Schülerjahrgangs beim Wechsel in die nächste Schulstufe auf welche Schulart übergeht, etwa von der Grundschule auf das Gymnasium. Sie unterscheidet sich von Region zu Region und verschiebt sich über die Jahre, weshalb sie regelmäßig aus den tatsächlichen Übergängen neu bestimmt wird. Für den Schulträger entscheidet sie darüber, wo Kapazität gebraucht wird: dieselben Kinder erzeugen je nach Quote Bedarf an ganz verschiedenen Schularten. Die Schülerzahlprognose von PRIMUS Schule rechnet nicht mit Übergangsquoten: Die Verteilung eines Jahrgangs auf die weiterführenden Schulen wird dort ebenfalls über Einschulungsquoten abgebildet, die Fortschreibung innerhalb einer Schule über Klassenübergangsquoten.
Zügigkeit
Die Zügigkeit gibt an, wie viele Parallelklassen eine Schule je Jahrgangsstufe führt; eine dreizügige Grundschule nimmt jedes Jahr drei erste Klassen auf. Für den Schulträger ist sie die zentrale Stellgröße der Kapazität: aus der Zügigkeit folgen Raumbedarf, Personalbedarf des Landes und die Frage, ob ein Standort erweitert oder entlastet werden muss. In PRIMUS Schule wird die Zügigkeit je Schule und Jahrgang anhand der landesspezifischen Klassenbildungsregeln berechnet. Sie ist eine wichtige Grundlage für Planung der räumlichen Ausstattung der Schulstandorte.
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